Kulturerhaltung

Bestandserhalt

Schadensverhütung

Ermöglicht durch präventive Massnahmen, wie z.B. Katastrophenschutz, objektgerechte Aufbewahrung und Benutzungsempfehlungen. In diesem Sinne bleibt Kulturgut geschützt und pflegend erhalten.

Konservierung

Beinhaltet pflegende und schützende Tätigkeiten, die ein Objekt vor weiterem Verfall bewahrt und dadurch in möglichst unversehrtem Zustand erhalten bleibt. An der Originalität des Objekts wird möglichst nichts verändert, damit die Objekthistorie geschützt werden kann. Mechanische Schäden und Fehlstellen werden oft belassen und bevorzugt eine objektangepasste Benutzung und Aufbewahrung gewählt.

Restaurierung

Beinhaltet alle Arbeiten die zur Wiederherstellung eines Objektes ausgeführt werden. Die sorgfältig ausgeführten Eingriffe müssen gut ergründet, geplant und dokumentiert sein.